
Der Staplerschein
Der Nachweis der Befähigung setzt eine Schulung auf Basis des BG-Grundsatzes „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ (BGG 925) voraus, die durch das Bestehen einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachgewiesen wird.
Die Unterweisung durch den Arbeitgeber muss mindestens einmal im Jahr erneuert werden. Sie ist – wie der Staplerschein – Voraussetzung dafür, Stapler im Betrieb bedienen zu dürfen.
Sie benötigen zusätzlich
- Gültigen Fahrausweis
- Fahrauftrag des Arbeitgebers
- Erstunterweisung im Betrieb und am entsprechenden Fahrzeug
Zugangsvoraussetzungen:
- ab 18 Jahre
- gesundheitliche Eignung muss vorliegen
- Sie sollten gut hören und sehen können
- Aktueller Sehtest (z.B. von einem Augenoptiker) für räumliches Sehen (der Test darf nicht älter als 6 Monate sein)
- aktuelles Passfoto
Inhalte:
Gabelstapler und Flurförderfahrzeuge
- mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar
- zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet
- die zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind
Pluspunkte:
- Theorieunterricht im Lehrraum
- Praktische Übungen mit dem Gabelstapler
- Zur Fahrpraxis-Prüfung, bei der das Können mit dem Gabelstapler demonstriert werden muss, ist vor allem die Theorieprüfung wichtig, um den Staplerschein zu bestehen.
- Die theoretische Staplerprüfung besteht in der Regel aus einem Multiple-Choice-Test mit 50 Fragen und mehreren Antwortmöglichkeiten.
Zukünftige Arbeiten:
- Be- und Entladen von LKWs
- Versorgung von Produktionslinien mit Material
- Scanner-Bedienung und moderne Lagertechnik
- Ware auf definierte Lagerplätze stellen und stapeln (ideal Hochregalerfahrung)