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Behandlungspflege für Pflegehelfer*innen

Gemäß der Rahmenverträge (Vergütungsvereinbarungen) für die Häusliche Krankenpflege im Bundesland NRW können von sog. "sonstigen geeigneten Personen" oder Altenpflegehelfern behandlungspflegerische Leistungen der Leistungsgruppe 1 und 2 erbracht werden, wenn sie eine zweijährige Berufspraxis in der Pflege, ein dreimonatiges Praktikum in der Behandlungspflege und eine Schulung von mindestens 160 Unterrichtsstunden incl. 10 Stunden für die schriftl., mündl. und praktische Abschlussprüfung. Zusätzlich müssen 26 Stunden Vor- und Nachbereitungszeit für Unterricht und Prüfung nachgewiesen werden.

Die behandlungspflegerischen Techniken dieser Leistungsgruppe sind die Inhalte dieser Schulung.

 

Inhalte

  • Blutdruckmessung
  • Ernährung im Alter und Blutzuckermessung
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Klystiere, Klysma
  • Versorgung von Dekubiti bis Grad II
  • Inhalationen
  • Injektionen s.c., Richten von Injektionen
  • Versorgung eines suprapubischen Dauerkatheters
  • Umgang mit einer perkutanen endoskopischen Gastrostomie (PEG)
  • Verabreichung von Augentropfen und -salben
  • Medizinische Einreibungen und Kältetherapie
  • Durchführung dermatologischer Bäder
  • Umgang mit Kompressionsstrümpfen
  • Medikamentengabe (Arzneimittellehre)
  • Haftungsrecht
  • Hygiene
  • Notfallsituationen

 

Nach Abschluss des Lehrgangs ist der Nachweis eines dreimonatigen Praktikums gegenüber den Kostenträgern erforderlich, um die behandlungspflegerischen Leistungen der Gruppen 1 und 2 erbringen zu können.

Behandlungspflege gemäß der Rahmenverträge über die häusliche Krankenpflege

Zeitraum:

01.06.2023 bis 30.06.2023 in Vollzeit (insgesamt 186 Stunden)

Voraussetzungen:

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpflegehelfer/Altenpflegehelferin oder mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einer Pflegetätigkeit

Kosten/Fördermöglicihkeiten:

Kosten:

€ 1.203,20

Fördermöglichkeiten:

  • Bildungsgutschein
  • Bildungsprämie
  • Bildungsscheck

 

Abschluss:

DAA-Prüfung