
Behandlungspflege für Pflegehelfer*innen
Gemäß der Rahmenverträge (Vergütungsvereinbarungen) für die Häusliche Krankenpflege im Bundesland NRW können von sog. "sonstigen geeigneten Personen" oder Altenpflegehelfern behandlungspflegerische Leistungen der Leistungsgruppe 1 und 2 erbracht werden, wenn sie eine zweijährige Berufspraxis in der Pflege, ein dreimonatiges Praktikum in der Behandlungspflege und eine Schulung von mindestens 160 Unterrichtsstunden incl. 10 Stunden für die schriftl., mündl. und praktische Abschlussprüfung. Zusätzlich müssen 26 Stunden Vor- und Nachbereitungszeit für Unterricht und Prüfung nachgewiesen werden.
Die behandlungspflegerischen Techniken dieser Leistungsgruppe sind die Inhalte dieser Schulung.