
Qualifizierung zur Betreuungskraft gem. § 53c SGB XI
Die Zahl der Menschen, die im Alter an einer Demenz erkranken, nimmt zu. Dementsprechend erhöht sich auch die Anzahl der Bewohner, die von dieser Krankheit betroffen sind und sich in stationären und ambulanten Einrichtungen befinden.
Für diese Betreuung bieten wir Ihnen die Ausbildung nach den Richtlinien des § 53c Abs. 3 SGB XI an, mit der Sie die Qualifikation erhalten, den gesamten Alltag der erkrankten Bewohner zu organisieren und ihnen in allen Lebenssituationen unterstützend zur Seite stehen zu können.