
Auffrischungskurs für Betreuungskräfte gem. § 53c SGB XI
Laut Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23. November 2016 müssen die Betreuungskräfte nach der Qualifizierungsmaßnahme mindestens einmal im Jahr ihr Wissen in einer zweitägigen Fortbildungsmaßnahme vertiefen. Wir bieten Ihnen diesen Auffrischungskurs zur Aktualisierung Ihres Wissens und zur Reflexion Ihrer Praxiserfahrungen an.